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    21.04.2011 13:57 Alter 1 Jahre

    POL-GI: Polizei warnt: Angebliche Internet-Geldforderung stammt nicht vom BKA!

    Rubrik: Polizei
    999

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    Gießen (ots) - Mittelhessen: Über ein Dutzend besorgte Internet-Nutzer meldeten sich in der letzten Woche bei der Polizei in Gießen. Bei allen war auf ihrem Computerbildschirm ein PopUp-Fenster erschienen mit der Überschrift: "Die offizielle Mitteilung des Bundeskriminalamtes". Angeblich stammte die den Bildschirm füllende Warnmeldung auf dem Computer vom Bundeskriminalamt und der Bundespolizei, so wollten zumindest die Logos der beiden Behörden wissen lassen. Doch sie werden missbräuchlich benutzt. Die Einblendungen sind Schwindel, werden von einer Schadsoftware verursacht und die Täter wollen erreichen, dass die überraschten Angesprochenen Geld überweisen. Die Polizei warnt: Der Trick ist alt, nicht darauf hereinfallen und mit einem Antiviren-Programm die Schadsoftware entfernen.

    Die Internetspezialisten der Gießener Kripo haben die Meldung überprüft. Die eingeblendete den Bildschirm füllende Warnmeldung wird angeblich seitens des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei versandt. Um dies vor zu gaukeln benutzen die Ganoven missbräuchlich die offiziellen Logos der beiden Behörden. Außerdem werden im unteren Teil des Fensters die Logos der Entwickler von Schutzsoftware McAffee, Symantec, Kaspersky und des Softwareentwicklers Microsoft eingeblendet. Dem Computerbesitzer wird dadurch suggeriert, sein Computer sei bei einer Überprüfung in Zusammenhang mit Straftaten "nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland" aufgefallen. Angeblich habe er Gewalt verherrlichende Bilder, Kinderpornographie und diesbezügliches Videomaterial auf seinem Rechner gespeichert. Darüber hinaus seien von dem kontrollierten Rechner Spam-Mails mit terroristischem Inhalt versendet worden. Damit noch nicht genug. Es wird weiter mitgeteilt, dass der betroffene Rechner gesperrt wurde, "um die illegalen Aktivitäten zu unterbinden". Die Behauptungen werden mit den Angaben der genutzten IP-Nummer zur Tatzeit, der Browser- und Windowsversion, sowie der Angabe des genutzten Internetserviceproviders untermauert, um die Authentizität der Meldung zu steigern. Dann kommt das Ziel der ganzen Aktion: In der Meldung wird gefordert, dass der Computernutzer zum Entsperren des Rechners einen Betrag von 100 Euro mittels UKash-Voucher zahlen soll, da ansonsten innerhalb von 24 Stunden die Festplatte gelöscht werde. Nach Zahlung der Summe soll das System angeblich wieder frei geschaltet werden. Die TAN-Nummer des UKash-Voucher soll noch in dem Fenster eingegeben und mit der OK-Taste bestätigt werden. Sollten mehrere Voucher-Nummer vorliegen, so solle man diese nach und nach eingegeben und bestätigen. Für den Fall, dass das Übermittlungssystem im Fenster nicht funktioniere, fordern die Ganoven dazu auf, die UKash-Voucher-Nummer per E-Mail an die E-Mail-Anschrift "bundeskriminalamtes@yahoo.com" zu versenden.

    "Grund für dieses PopUp-Fenster ist eine bereits installierte Schadsoftware, die sich der Computernutzer unbemerkt auf entsprechend manipulierten Webseiten eingefangen hat. Diese Schadsoftware installiert sich selbständig im Betriebssystem und kann tatsächlich den Zugriff auf den Rechner und seine Funktionsfähigkeit verhindern. Sie ist sehr hartnäckig und nur sehr schwer zu entfernen", erläutert Kriminaloberkommissarin Katja Gronau, bei der Polizei in Mittelhessen zuständig für die Kriminalitätsvorbeugung im Bereich der Internetkriminalität.

    Wie bei vielen anderen Betrugsmaschen finden sich auch hier zahlreiche Schreibfehler im Text wieder. Der Nutzer soll die angebliche Geldstrafe über einen anonymen Internetbezahlservice zahlen. Die angegebene E-Mail-Kontaktadresse endet auf @yahoo.de! Spätestens jetzt sollte der Betrug entlarvt sein, denn die der Kontaktadresse der Polizeibehörde endet auf @bka.de. Weiterhin wird niemals von einer Polizeibehörde eine Geldstrafe online eingefordert und schon gar nicht auf diesem Zahlungsweg.

    Die Polizei rät deswegen: sollte sich dieses Fenster auf dem Rechner öffnen, muss mittels einer Antiviren-Software die Schadsoftware entfernet werden. In keinem Fall sollte die geforderte Summe/Voucher-Nummer übersandt werden, wie dies leider bereits durch verschiedene Computernutzer vollzogen wurde.

    Willi Schwarz

    Pressesprecher
    ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen


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